Samstag, 6. August 2011

Was ist ein Handelsmakler?

§93(1) HGB Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerungen von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eins Handelsmaklers.
Aus diesem Gesetzesauszug geht hervor, dass ein Handelsvertreter ein Kaufmann ist. Ein Kaufmann, der Verträge über Gegenstände des Handelsverkehrs für andere vermittelt und keinen festen Vertrag mit einer Firma hat.

Genauso wie der Vermittlungsvertreter wird der Handelsmakler in fremden Namen und auf fremde Rechnung tätig. Der Unterschied zum Vermittlungsvertreter ist allerdings der, dass der Handelsmakler für einen Auftraggeber nur von Fall zu Fall tätig ist. Der Handelsmakler übernimmt somit eine Doppelfunktion. Er wird für beide Parteien des vermittelten Geschäftes tätig und ist zur Wahrung der Interessen beider Parteien verpflichtet.

Das setzt die Wahrung der Neutralität voraus, die den "ehrlichen Makler" ausmachen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen